Nun ist die Patientenverfügung in aller Munde. Der Grund liegt in der Berichterstattung über neue gesetzliche Regelungen.
Jetzt wurde gesetzlich geregelt, was bisher größten Teils durch höchstrichterliche Rechtsprechung galt.
Aber für wen ist das überhaupt wichtig?
Für alte Menschen, für Kranke oder für alle?
Und wenn es für mich wichtig wäre, kann ich dann ein Vordruck aus dem Internet herunterladen, ausfüllen und unterschreiben?
Oder macht mein Arzt die Patientenverfügung für mich?
Viele Fragen und viele Irrtümer sind in diesem Zusammenhang zu finden!
Grundsätzlich soll eine Patientenverfügung meinen Willen dokumentieren für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. In eine Situation, in der ich meinen Willen nicht mehr äußern kann, kann jeder, ob alt oder jung, krank oder gesund, täglich kommen. Es ist ein Irrtum, dass dann mein Ehepartner für mich in eine ärztliche Behandlung z. B. in eine Operation einwilligen kann. Wenn keine Patientenverfügung formuliert wurde, bestimmt das Gericht einen Betreuer, der dann für mich in eine Behandlung einwilligt. Hierbei handelt es sich häufig um mir völlig fremde Personen. Oft Personen, die von Beruf Betreuer sind. Selbst bei größter Sorgfalt und Mühe kann ein Betreuer nicht so gut für mich entscheiden wie ich selbst. Deshalb sollte jeder seine Wünsche äußern und in eine Patientenverfügung niederlegen.
Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass ich mir zunächst einmal überlege, was für Wünsche ich habe. Diese Willensbildung kann kein Formular ersetzen. Jeder Mensch hat besondere Vorstellungen. Was der eine Mensch für sich unbedingt will, lehnt der andere für sich ab.
Wenn eine Meinung gebildet wurde, soll diese nun schriftlich niedergelegt werden. Hier die richtige Formulierung zu finden ist ausgesprochen schwer. Von allgemeinen Formulierungen wie „es soll sich alles an meinem Wohl orientieren“ oder „ich will nicht an Maschinen leben“, muss dringend abgeraten werden, da diese Formulierung Auslegungen notwendig machen und gerade meinen Willen nicht dokumentieren.
Dies macht deutlich, dass für die meisten Menschen die Formulierung einer Patientenverfügung auf große Schwierigkeiten stößt. Aus diesem Grunde greifen viele auf frei verfügbare Formulare zurück. Diese Formulare werden von den verschiedensten Gruppierungen erstellt. Häufig fließen die Vorstellungen und Werte dieser Gruppierung in die Formulare ein beispielsweise die Religionszugehörigkeit. Ein solches Formular kann meinen Willen wiedergeben, muss es aber nicht. Viele dieser Formulare sind qualitativ leider als schlecht zu bezeichnen, sodass davon abgeraten werden muss, sie zu verwenden.
Ein Beispiel um hier die Problematik deutlich zu machen: Wenn man einen Anzug erwerben möchte, kann man in einem Geschäft das Glück haben, dass ein Anzug dort zur Verfügung steht, der hervorragend passt. Wenn ich aber etwas von der Norm abweiche, beispielsweise längere Arme oder längere Beine etc. habe, wird dies nicht der Fall sein.
Die Patientenverfügung soll Anwendung finden, wenn ich selbst absolut wehrlos bin. Sie wird in der letzten Phase meines Lebens mein Leben sterben und auch meine Lebensqualität maßgeblich mit bestimmen und sollte deshalb nicht irgendwie passen, sondern absolut perfekt sitzen.
Deshalb sollte eine Patientenverfügung für jeden neu erstellt werden. Dies kann aber nur ein Rechtsanwalt am besten ein Fachanwalt für Medizinrecht in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten und möglichst mit Hilfe des Hausarztes oder des behandelnden Arztes. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass die Patientenverfügung von unterschiedlichen Situationen ausgeht, da der Wille am Ende des Lebens, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist, meistens ein anderer ist, als wenn die Möglichkeit der direkten Willensäußerung nur vorü-bergehend nicht möglich ist z. B. nach einem Unfall.
Zusammenfassend lässt sich die eingangs gestellte Frage damit beantworten, die Patientenverfügung ist für jeden Erwachsenen notwendig, damit nicht andere womöglich fremde Personen über ihn bestimmen, sondern nur seine Wünsche befolgt werden.
Sollten Sie Interesse an einer Beratung oder an der Formulierung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit RAin Petra Wichmann-Reiß auf.