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Die hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V) seit dem 01.07.2009

Gepostet am: 13. Juli 2009 von: HWS7

Ziel des Gesetzgebers ist es, die Position des Hausarztes im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken. Er soll als Lotse fungieren und die GKV-Patienten – soweit möglich – selbst versorgen, die Versorgung des Patienten mit Arzneimitteln überwachen und die Inanspruchnahme der Fachärzte und sonstiger Leistungserbringer wenn möglich vermeiden, sonst koordinieren. Der Hausarzt und der GKV-Patient sollen dazu an der besonderen hausärztlichen Versorgung nach § 73b SGB V, der sog. hausarztzentrierten Versorgung (HAZV) teilnehmen. Der Gesetzgeber wünscht sich als Lotsen primär Allgemeinärzte; in zweiter Linie sieht der Gesetzgeber die übrigen an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer (u.a. Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, und Kinderärzte). Weiterlesen »