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Honorarrückforderung bei einer Schein-Gemeinschaftspraxis zulässig

Gepostet am: 14. Juli 2009 von: HWS7

Das LSG Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 17.02.2008, Az. L 3 KA 316/04; SG Hannover – S 16 KA 262/04) hat entschieden, dass eine Kassenärztliche Vereinigung von einer Gemeinschaftspraxis Honorar dann zurückfordern kann, wenn und sofern sich herausstellt, dass einer der angeblichen Gesellschafter der Gemeinschaftspraxis tatsächlich nicht selbständig, sondern angestellt tätig war. Weiterlesen »