Tätigkeitsbereiche


Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wir informieren und beraten Sie bei Ihren individuellen Fragen rund um das Arbeitsrecht, welches durch eine sehr umfangreiche und differenzierte Rechtsprechung geprägt ist. Die Materie des Arbeitsrechts wird durch ständige, von der jeweiligen politischen Situation abhängige Gesetzesänderungen immer komplizierter. Frühzeitige rechtliche Beratung, egal ob im außergerichtlichen oder im gerichtlichen Bereich, ist daher unerlässlich. Das gilt für Arbeitgeber genauso wie für Arbeitnehmer.

Aufgrund langjähriger beruflicher Erfahrungen auch auf Unternehmensseite haben wir uns bewusst entschieden, sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer zu vertreten. Dies bringt den entscheidenden Vorteil, sich gut in Strategie und mögliche Argumente der Gegenseite hineinversetzen zu können und wirtschaftliche Gesichtspunkte in jede Entscheidung mit einzubeziehen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt - bedingt durch den weiteren Tätigkeitsschwerpunkt, dem Medizinrecht, auf der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem medizinischen und medizinnahem Tätigkeitsbereich.