Tätigkeitsbereiche


Medizinrecht

Das Medizinrecht ist eine Querschnittsmaterie. Es besteht aus einer Vielzahl von Rechtsgebieten, die Sie als Angehörigen der Heilberufe oder auch als Patient und Versicherter betreffen.

Für Heilberufsangehörige
Wir betreuen ständig Ärztinnen und Ärzte, Krankenhausträger, Krankenversicherungen und Medizinunternehmen im Rahmen von „Rund um Sorglos-Paketen“. Wir helfen Ihnen, sich im Dschungel des Gesundheitsrechts zurecht zu finden. Dabei kooperieren wir auch mit einer auf das Gesundheitssystem spezialisierten Unternehmensberatung.

Ein Großteil unserer Anwälte stammt aus Mediziner- und Apothekerfamilien, so dass uns die Problemstellungen in diesem Bereich aus eigener Erfahrung gut bekannt sind.

  • Apothekenrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arznei-/Hilfsmittelrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Arztstrafrecht
  • Ausländerrecht
  • Berufsrecht
  • Chefarztrecht
  • Disziplinarrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Mietrecht
  • Vertragsarztrecht
  • Vertragsrecht
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht

Für Patienten
Patienten, die glauben, bei einer medizinischen Behandlung geschädigt worden zu sein, beraten und vertreten wir kompetent mit den erforderlichen medizinischen Kenntnissen, die wir durch langjährige Tätigkeit und Zusammenarbeit mit Ärzten erworben haben. Abläufe in Krankenhäusern und Arztpraxen sind uns vertraut. Die vorhandenen medizinischen Kenntnisse in Verbindung mit dem rechtlichen Spezialwissen ermöglicht uns die individuelle Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die Ihren Bedürfnissen vollumfänglich gerecht werden.