Wirtschaftsmediation als alternative Streitbeteiligung zur staatl. Gerichtsbarkeit
In jeder Geschäftsbeziehung kann es zu Konflikten kommen, die von den Beteiligten ab einem bestimmten Punkt nicht ohne Hilfe Dritter bereinigt werden können. Um eine vertrauliche und zeitnahe Beilegung des Konfliktes zu erzielen, ist der Gang zum staatlichen Gericht in bestimmten Fällen häufig keine optimale Lösung. Aufgrund der starken Formalisierung des Verfahrens und der Überlastung der Gerichte sowie der Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung sind o.g. Ziele häufig nicht mit einem gerichtlichen Verfahren zu erreichen.
Zudem nimmt die Geschäftsbeziehung, die aus tatsächlichen, wirtschaftlichen oder persönlichen Gründern mit einer Streitentscheidung durch das Gericht nicht immer beendet werden soll oder kann, häufig unnötigen Schaden. Der Konflikt wird im Ergebnis nur verschärft.
Unter Mediation versteht man das Bemühen um eine gütliche außergerichtliche Konfliktbeilegung unter Zuhilfenahme eines außenstehenden, neutralen Dritten, dem des Mediator. Jede Mediation basiert auf der freiwilligen Bereitschaft der Parteien, einen solchen qualifizierten Einigungsversuch zu unternehmen.
Der Mediator ist - anders als ein Richter oder Schiedsrichter - nicht befugt, einen einen Streit für die Parteien bindend zu entscheiden. Die Aufgabe des Mediators ist es vielmehr, zwischen den Parteien zu vermitteln und in emotional belasteten Situationen eine konstruktive Lösung ihres Konfliktes zu erarbeiten. Diese Lösung soll zukunftsorientiert sein und sich nicht an starren Rechtspositionen, sondern an den wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Parteien orientieren.
Im Rahmen eines Mediationsverfahrens können die Defizite einer gerichtlichen Auseinandersetzung überwunden werden und bringen darüber hinaus ganz erhebliche zeitliche, monetäre und lösungsbezogene Vorteile, die wir Ihnen für Ihren konkreten Fall gerne näher erläutern.