Team

Zurück zur Teamübersicht





Dr. Claudia Baumann
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Medizinrecht

Herbert-Weichmann-Str. 7
22085 Hamburg

Tel. 040 – 226 987 50
dr.baumann@hws7.de

Dr. Claudia Baumann

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Rechtsanwältin Dr. Claudia Baumann geb. Beule ist seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 1998 fast ausschließlich im Medizinrecht tätig. Im Jahre 2003 promovierte sie zu einem vertragsarztrechtlichen Thema, nämlich den „Rechtsfragen der integrierten Versorgung (§§ 140a bis 140h SGB V)“.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Dr. Baumann liegen im

  • Vertragsrecht (Praxisübernahmeverträge; Kooperationsverträge wie z. B. Berufsausübungsgemeinschaftsverträge (früher: Gemeinschaftspraxisverträge) und Praxis-gemeinschaftsverträge etc.)
  • Berufsrecht der Ärzte (Kooperationsformen zwischen Ärzten sowie zwischen Ärztenund anderen Leistungserbringern; Werberecht der Ärzte)
  • Vertragsarztrecht (Integrierte Versorgung, MVZ, Zulassungen zur vertragsärztlichenVersorgung, Honorarstreitigkeiten mit den KVen, Disziplinarverfahren etc.)
  • Arzthaftungsrecht

Frau Dr. Baumann ist Autorin für
  • Juris Praxiskommentar zum SGB V
  • Juris Praxisreport
  • Wannagat - Sozialgesetzbuch - SGB V

Zudem ist Frau Dr. Baumann Mitglied von
  • LEGITAS - eine Kooperation selbständiger Rechtsanwaltskanzleien
  • arztROM - Recht, Organisation und Marketing für Ärzte GbR
  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
  • Verein Anwälte für Ärzte e.V.

Frau Rechtsanwältin Dr. Baumann ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern. In ihrer Freizeit entspannt sich Frau Dr. Baumann gerne beim Segeln mit der Familie oder beider Lektüre eines guten Buches. Außerdem liebt sie das Joggen und Yoga.


„Informationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV): Für Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia Baumann besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin.
Die Versicherungssumme pro Versicherungsfall beträgt EUR 1.000.000,00, die Höchstleistung pro Versicherungsjahr EUR 2.000.000,00. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).“